allgemein
seit 1. Juli 1996 sind österreichs führerscheine "EU-Führerscheine", die auch beim wohnsitzwechsel im EWR nicht mehr umgeschrieben werden müssen.
alle führerscheine (=lenkberechtigungen) werden in einem "zentralen führerscheinregister" gespeichert. Dadurch können nationale und internationale anfragen rascher behandelt werden.
achtung! jeder neue führerschein (alle klassen, außer F) ist in den ersten zwei jahren ein probeführerschein, d.h. die alkoholgrenze liegt bei 0,1 promille (statt 0,5 promille) und es dürfen keine schwereren Verkehrsstrafdelikte in der probezeit verursacht werden. andernfalls muss eine nachschulung bei einer ermächtigten institution besucht werden, z.B. beim kuratorium für verkehrssicherheit, beim institut für nachschulung und fahrerrehabilitation (Infar Österreich), bei der angewandten psychologie und forschung gesmbh (AAP) des allgemeinen arbeitskreis autonomer verkehrspsychologen (AAAV) sowie bei 1A sicherheit.
A-Schein
seit 1. März 2006 ist es auch für schüler möglich, welche die
vorgezogene lenkberechtigung B (L17) absolvieren, gleichzeitig den
motorradführerschein (Klasse A) zu erwerben.
Vorteil: nur 1 PC-Prüfung, 1x Einschreiben und somit im
Paketpreis wesentlich billiger.
der theoriekurs für die Klasse A und die theoretische fahrprüfung
(PC-Prüfung) können nach dem 17. geburtstag absolviert werden, die
praktische fahrprüfung erst mit vollendetem 18. lebensjahr.