fahrausbildung
die folgenden punkte gelten für jede führerscheinklasse und auch dann, wenn bereits eine lenkberechtigung besteht und eine zusätzliche berechtigung (z.b. motorrad, LKW) erworben wird.
es gibt 4 möglichkeiten, eine fahrausbildung zu machen:
- in der fahrschule
- im aussenkurs der fahrschule
- durch behördlich bewilligte übungsfahrten (gilt nicht für die klasse A)
- durch behördlich bewilligte ausbildungsfahrten (führerschein mit 17 – vorgezogene lenkberechtigung der klasse B)
achtung! die fahrschule, bei der die ausbildung erfolgt, kann jede fahrschule in ganz österreich sein.
die behörde, die die lenkberechtigung erteilt, muss die zuständige behörde des hauptwohnsitzes sein.
das verfahren zur erteilung der lenkberechtigung kann auch auf jene behörde übertragen werden, in deren örtlichem wirkungsbereich der ort der beschäftigung oder ausbildung des/der antragstellerIn liegt.
- mindestalter zur ablegung der führerscheinprüfung in den einzelnen klassen
- gesetzlich vorgeschriebene mindestunterrichtsstunden
- ärztliches gutachten
- erste-hilfe-kurs
gesetzlich vorgeschriebene mindestunterrichtsstunden
| mindestunterrichtsstunden | |
A |
12 Praxis- /8 theoriestunden |
B |
12 Praxis- /32 theoriestunden |
B+E |
*/4 theoriestunden |
C1 |
*/10 theoriestunden |
C |
*/10 theoriestunden |
C+E -
D+E -
C1+E
|
*/16 theoriestunden |
D |
*/4 theoriestunden |
* die anzahl der praxisstunden ist davon abhängig, ob man die jeweilige klasse in verbindung mit der klasse B macht.
ärztliches gutachten
vor der erteilung einer lenkberechtigung hat der/die antragstellerIn der behörde ein ärztliches gutachten, das die eignung zum lenken von kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. das gutachten darf zum zeitpunkt der erteilung nicht älter als 1 jahr sein. bewerberInnen um die klasse D müssen zusätzlich zumindest ein verkehrspsychologisches screening absolvieren.
Das ärztliche gutachten wird durch praktische ärztInnen erstellt. Sie testen den gesundheitszustand, um die fahrtauglichkeit zu ermitteln.
hinweis: in unserer fahrschule bzw. bei jeder polizeidienststelle finden Sie eine ärzteliste, die namen jener ärztInnen enthält, die dazu ermächtigt sind, ein solches gutachten auszustellen.
der/die führerscheinwerberIn darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei dem/der ausgewählten ärztIn in behandlung gewesen sein (hausarztregelung).
erste-hilfe-kurs
laut führerscheingesetz-durchführungsverordnung ist der nachweis über die unterweisung in lebensrettende sofortmaßnahmen zu erbringen.
die mindestdauer des erste-hilfe-kurses beträgt
- grundsätzlich 6 stunden
- für den D-schein 16 stunden
hinweis: der erste-hilfe-kurs wird über vermittlung unserer fahrschule angeboten.
bei folgenden institutionen werden erste-hilfe-kurse angeboten:
- österreichisches rotes kreuz
- arbeiter samariterbund
- johanniter-unfall-hilfe österreich
- hospitaldienst des souveränen malteser ritterordens
- ärztekammer
- grünes kreuz
- österreichweiter eigenständiger rettungs-, krankentransport und sanitätshilfsdienst
- rettungs- oder krankenbeförderungsdienst einer gebietskörperschaft
hinweis: es gibt keine regelungen bezüglich der gültigkeitsdauer des erste-hilfe-kurses.
Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040700.html
