leichtmotorräder - AV
lenkberechtigung für leichtmotorräder – vorstufe A
achtung! seit november 1997 gibt es statt der gruppe AL (= gruppe A eingeschränkt auf leichtmotorräder) die klasse "vorstufe A".
bestehende AL-führerscheine werden sofort, also ohne wartezeiten der vorstufe der klasse A, auf die klasse A umgeschrieben. sie müssen nur bei der zuständigen behörde ein führerscheinduplikat ausstellen lassen und können ab diesem zeitpunkt alle motorräder lenken.
ab dem vollendeten 18. lebensjahr ist es möglich, für mindestens 2 jahre (je nach verhalten in der probezeit) den führerschein für ein leichtmotorrad, eingeschränkt auf max. 25 kW, zu erwerben.
voraussetzungen für die zulassung zur fahrprüfung
- ärztliches gutachten
- 12 praxisstunden
- 8 theoriestunden
hinweis: die vorstufe A geht nach 2 jahren automatisch auf die klasse A über!
mitzubringende dokumente
- amtlicher lichtbildausweis
- ein passfoto
- ärztliches gutachten
hinweis: mit einem motorrad darf nur eine Person, die das 14. lebensjahr vollendet hat, als beifahrerIn mitgenommen werden.