leichtmotorräder - AV

lenkberechtigung für leichtmotorräder – vorstufe A

achtung! seit november 1997 gibt es statt der gruppe AL (= gruppe A eingeschränkt auf leichtmotorräder) die klasse "vorstufe A".

bestehende AL-führerscheine werden sofort, also ohne wartezeiten der vorstufe der klasse A, auf die klasse A umgeschrieben. sie müssen nur bei der zuständigen behörde ein führerscheinduplikat ausstellen lassen und können ab diesem zeitpunkt alle motorräder lenken.

ab dem vollendeten 18. lebensjahr ist es möglich, für mindestens 2 jahre (je nach verhalten in der probezeit) den führerschein für ein leichtmotorrad, eingeschränkt auf max. 25 kW, zu erwerben.

voraussetzungen für die zulassung zur fahrprüfung

  • ärztliches gutachten
  • 12 praxisstunden
  • 8 theoriestunden
    hinweis: die vorstufe A geht nach 2 jahren automatisch auf die klasse A über!

mitzubringende dokumente

  • amtlicher lichtbildausweis
  • ein passfoto
  • ärztliches gutachten

hinweis: mit einem motorrad darf nur eine Person, die das 14. lebensjahr vollendet hat, als beifahrerIn mitgenommen werden.