führerschein mit 17
seit 1. märz 1999 ist es möglich, die führerscheinausbildung der klasse B bereits nach dem 16. geburtstag zu beginnen. die prüfung kann somit ab dem 17. geburtstag abgelegt werden.
A-Schein
seit 1. März 2006 ist es auch für schüler möglich, welche die
vorgezogene lenkberechtigung B (L17) absolvieren, gleichzeitig den
motorradführerschein (Klasse A) zu erwerben.
Vorteil: nur 1 PC-Prüfung, 1x Einschreiben und somit im
Paketpreis wesentlich billiger.
der theoriekurs für die Klasse A und die theoretische fahrprüfung
(PC-Prüfung) können nach dem 17. geburtstag absolviert werden, die
praktische fahrprüfung erst mit vollendetem 18. lebensjahr.