theoretische prüfung
der theoretische teil der führerscheinprüfung wird als computerprüfung abgelegt (möglich in den Sprachen deutsch, englisch, kroatisch, slowenisch oder türkisch).
praktische prüfung
die praktische fahrprüfung kann eine woche nach der bestandenen theorieprüfung und frühestens zwei wochen vor erreichen des für die angestrebte lenkberechtigung erforderlichen mindestalters abgelegt werden.
der praktische teil der fahrprüfung kann – unter beiziehung eines/einer dolmetscherIn – in einer fremdsprache abgelegt werden.
