auto

 

ablauf:

 

  zwischen den begleitenden schulungen müssen mindestens 14 tage liegen!

 

L17:

  ausbildungsbeginn bereits mit 15,5 jahren

  mit einem begleiter sind insgesamt 3000 km zu fahren. nach jeweils 1000 km werden feedbackfahrten in der fahrschule absolviert praktische prüfung und führerscheinausstellung (frühestens) mit 17 jahren

 

BVoll:

  ausbildungsbeginn ab 17,5 jahren

  bei der vollausbildung müssen mindestens 18 fahrstunden in der fahrschule absolviert werden. natürlich kann die L-tafel zusätzlich beantragt werden.

 

BDual:

  ausbildungsbeginn ab 17,5 jahren

  bei der dualen ausbildung müssen min. 12 fahrstunden in der fahrschule absolviert und zusätzlich 1000 km (fahrtenprotokoll - downloads) mit einer begleitperson gefahren werden.

 

voraussetzungen der begleitperson: 

  max. 2 begleitpersonen

  begleiter - naheverhältnis zum bewerber

  7 Jahre führerscheinbesitz

  in den letzten 3 Jahren fahrpraxis ohne schwere verkehrsübertretungen

 

fahrzeug für die ausbildungs- oder übungsfahrten: 

  keine besonderen anforderungen hinsichtlich handbremse, zündschlüssel, schaltung

  können beliebig viele fahrzeuge verwendet werden

  fahrzeuge müssen behörde nicht besonders gemeldet werden

 

"L17" - "L" tafeln: 

  vorne und hinten am fahrzeug

  dürfen auch außerhalb von ausbildungs- oder übungsfahrten montiert bleiben

 

beachtenswertes: 

  0,1-promille-grenze für schüler und begleitperson

  für die personenbeförderung bei ausbildungs- oder übungsfahrten gelten keine besonderen bestimmungen, du darfst daher so viele personen mitnehmen, wie die zulassungsbescheinigung des fahrzeugs angibt

  das ziehen von anhängern ist zulässig

  ausbildungs- oder übungsfahrten dürfen nur in österreich stattfinden

 

ACHTUNG: der bescheid für die L17-tafel oder L-tafel ist einmalig für 18 monate gültig!