auto
ablauf:
zwischen den begleitenden schulungen müssen mindestens 14 tage liegen!
L17:
ausbildungsbeginn bereits mit 15,5 jahren
mit einem begleiter sind insgesamt 3000 km zu fahren. nach jeweils 1000 km werden feedbackfahrten in der fahrschule absolviert praktische prüfung und führerscheinausstellung (frühestens) mit 17 jahren
BVoll:
ausbildungsbeginn ab 17,5 jahren
bei der vollausbildung müssen mindestens 18 fahrstunden in der fahrschule absolviert werden. natürlich kann die L-tafel zusätzlich beantragt werden.
BDual:
ausbildungsbeginn ab 17,5 jahren
bei der dualen ausbildung müssen min. 12 fahrstunden in der fahrschule absolviert und zusätzlich 1000 km (fahrtenprotokoll - downloads) mit einer begleitperson gefahren werden.
voraussetzungen der begleitperson:
max. 2 begleitpersonen
begleiter - naheverhältnis zum bewerber
7 Jahre führerscheinbesitz
in den letzten 3 Jahren fahrpraxis ohne schwere verkehrsübertretungen
fahrzeug für die ausbildungs- oder übungsfahrten:
keine besonderen anforderungen hinsichtlich handbremse, zündschlüssel, schaltung
können beliebig viele fahrzeuge verwendet werden
fahrzeuge müssen behörde nicht besonders gemeldet werden
"L17" - "L" tafeln:
vorne und hinten am fahrzeug
dürfen auch außerhalb von ausbildungs- oder übungsfahrten montiert bleiben
beachtenswertes:
0,1-promille-grenze für schüler und begleitperson
für die personenbeförderung bei ausbildungs- oder übungsfahrten gelten keine besonderen bestimmungen, du darfst daher so viele personen mitnehmen, wie die zulassungsbescheinigung des fahrzeugs angibt
das ziehen von anhängern ist zulässig
ausbildungs- oder übungsfahrten dürfen nur in österreich stattfinden
ACHTUNG: der bescheid für die L17-tafel oder L-tafel ist einmalig für 18 monate gültig!