mehrphasenausbildung
gesetzliche fristen:
klasse B:
die 2. ausbildungsphase besteht aus 3 stufen:
1. stufe:
2 bis 4 monate nach erwerb der lenkberechtigung - 1. perfektionsfahrt in der fahrschule
2. stufe:
3 bis 9 monate nach erwerb der lenkberechtigung - fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologisches gruppengespräch
3. stufe:
6 bis 12 monate nach erwerb der lenkberechtigung - 2. perfektionsfahrt in der fahrschule
klasse L17:
es entfällt die 1. perfektionsfahrt.
klasse A:
1. stufe:
2 bis 12 monate nach erwerb der lenkberechtigung - fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologisches gruppengespräch
2. stufe:
4 bis 14 monate nach erwerb der lenkberechtigung - perfektionsfahrt in der fahrschule
das fahrsicherheitstraining kann bei folgenden institutionen absolviert werden:
Fahrsicherheitszentrum Innsbruck
Handlhofweg 81, 6020 Innsbruck
Telefon: 0512 379 502 32600
E-Mail:
Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH
Dollinger 59, 6464 Tarrenz
Telefon: 05412 61643
E-Mail:
Fahrsicherheitszentrum Wiesing GmbH
Larchwald 361, 6210 Wiesing
Telefon: 0664 23 71 104
E-Mail:
konsequenzen, wenn man die 2. ausbildungsphase nicht absolviert?
nach 12 monaten (14 monate bei klasse A) - brief von behörde (erinnerung, dass eine oder mehrere ausbildungstufen noch nicht absolviert wurden)
weitere 4 monaten zeit - ansonsten probezeitverlängerung
weitere 4 Monaten fristverlängerung - ansonsten führerscheinentzug
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