traktor

 

ausbildungsbeginn:

  ab 15,5 jahren (beschränkt auf landwirtschaftliche fahrzeuge)

  ab 17,5 jahren (ohne beschränkung) 

 

ausbildungsablauf:

  theoriekurs, computerprüfung, fahrstunden und praktische prüfung

  flexible kurszeiten: F  -  infos im sekretariat

 

mit der klasse F darf folgendes gelenkt werden:

 zugmaschinen/motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende arbeitsmaschinen mit einer bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen anhängern.

  selbstfahrende arbeitsmaschinen mit einer bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit anhängern bis 3.500 kg höchstzulässige gesamtmasse.

  sonderkraftfahrzeuge mit anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige gesamtmasse. 

  alle ein- und mehrspurigen mopeds sowie leichtkraftfahrzeuge mit anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige gesamtmasse