traktor
ausbildungsbeginn:
ab 15,5 jahren (beschränkt auf landwirtschaftliche fahrzeuge)
ab 17,5 jahren (ohne beschränkung)
ausbildungsablauf:
theoriekurs, computerprüfung, fahrstunden und praktische prüfung
flexible kurszeiten: F - infos im sekretariat
mit der klasse F darf folgendes gelenkt werden:
zugmaschinen/motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende arbeitsmaschinen mit einer bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen anhängern.
selbstfahrende arbeitsmaschinen mit einer bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit anhängern bis 3.500 kg höchstzulässige gesamtmasse.
sonderkraftfahrzeuge mit anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige gesamtmasse.
alle ein- und mehrspurigen mopeds sowie leichtkraftfahrzeuge mit anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige gesamtmasse